AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2026-Q30106
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Absolute Objective GmbH & Co. KG („AOG“), https://ao-grading.com und ihren Kunden über die angebotenen Dienstleistungen im Bereich Grading, Authentifizierung, Bewertung, Dokumentation, Versiegelung und Zertifizierung von Sammelobjekten.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern AOG ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§2 Vertragspartner, Vertragsabschluss & Vertragssprache
(1) Vertragspartner ist:
Absolute Objective GmbH & Co. KG, Reichswaldstraße 52, 90571 Schwaig bei Nürnberg
nachfolgend „AOG“
(2) Die Präsentation von Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(3) Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages ab.
(4) Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch AOG oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
(5) Mit physischer Einsendung der Objekte bestätigt der Kunde ausdrücklich:
- die Annahme des angebotenen Dienstleistungsvertrags,
- die Beauftragung der gewählten Service Level,
- sowie die Aufforderung an AOG, unmittelbar mit der Leistungserbringung zu beginnen.
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Englische Übersetzungen dienen ausschließlich der besseren Verständlichkeit.
§3 Leistungsgegenstand & Grading Service
(1) Gegenstand der angebotenen Dienstleistungen sind die professionelle Prüfung, Bewertung, Dokumentation, Authentifizierung, Versiegelung sowie Zertifizierung von Sammelobjekten durch AOG.
(2) Die Grading-Leistung erfolgt nach internen Bewertungsrichtlinien und Qualitätsstandards von AOG unter Einsatz technischer sowie manueller Prüfverfahren.
(3) Unterschiedliche angebotene Serviceprodukte oder Service Level stellen grundsätzlich keine unterschiedliche fachliche Bewertungsleistung dar, sondern unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich:
- Bearbeitungspriorisierung,
- Kapazitätskontingentierung,
- organisatorischer Reihenfolge der Bearbeitung,
- erwartbarer Bearbeitungsdauer,
- sowie möglicher garantierter SLA-Fristen.
(4) Ein bestimmter Bewertungsgrad, Marktwert oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
(5) AOG ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise abzulehnen, sofern:
- Zweifel an der Authentizität bestehen,
- Manipulationen festgestellt werden,
- Sicherheitsrisiken bestehen,
- oder eine Bewertung nach Ermessen von AOG nicht möglich oder nicht vertretbar ist.
(6) AOG behält sich vor, zur Qualitätssicherung interne oder externe Prüfschritte einzusetzen.
§4 Service Level & Bearbeitungszeiträume
(1) Allgemeines
AOG bietet unterschiedliche Service Level für die Bearbeitung eingesendeter Objekte an.
Die jeweils aktuellen Service Level ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website von AOG.
Service Level unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich:
- Bearbeitungs-Priorisierung,
- Kapazitäts-Bereitstellung,
- erwartbarer Bearbeitungsdauer,
- sowie möglicher SLA Garantien.
(2) Standard Service Level
Einsendungen im Standard Service Level werden grundsätzlich nach dem FIFO-Prinzip („First In, First Out“) bearbeitet.
Die angegebenen Bearbeitungszeiträume im Standard Service Level stellen unverbindliche Erwartungswerte dar und keine garantierten Leistungsfristen.
Bearbeitungszeiten können insbesondere aufgrund von:
- erhöhtem Bestellaufkommen,
- Kapazitätsengpässen,
- technischen Einschränkungen,
- Qualitätssicherungsmaßnahmen,
- personellen Ausfällen,
- oder sonstigen betrieblichen Gründen
abweichen.
Eine Überschreitung erwartbarer Bearbeitungszeiträume begründet keinen Anspruch auf:
- Schadensersatz,
- Preisnachlass,
- Vertragsrücktritt,
- oder sonstige Kompensation.
(3) Priorisierte Service Level
Priorisierte Service Level ermöglichen eine bevorzugte Bearbeitung innerhalb verfügbarer Kapazitäten.
Soweit nicht ausdrücklich als SLA Service gekennzeichnet, stellen auch priorisierte Service Level ausschließlich unverbindliche Erwartungen des Bearbeitungszeitraumes dar.
Die Verfügbarkeit priorisierter Bearbeitungs-Kapazitäten kann durch AOG jederzeit angepasst oder kontingentiert werden.
(4) SLA Serviceprodukte
Ausgewählte Produkte können ausdrücklich mit garantierter maximaler Bearbeitungsdauer („SLA“) angeboten werden.
Die jeweilige SLA Frist ergibt sich ausschließlich aus der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung.
Arbeitstage im Sinne der SLA sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von AOG.
(5) Beginn der Bearbeitungsfrist
Bearbeitungszeiträume sowie SLA-Fristen beginnen ausschließlich mit:
- physischer Ankunft der Einsendung bei AOG und erfolgter, videografisch dokumentierter Erfassung der eingesendeten Objekte im System.
Versandlaufzeiten von Transportdienstleistern sind nicht Bestandteil der Bearbeitungsfrist.
(6) SLA Ausnahmen
SLA Fristen verlängern sich angemessen oder werden ausgesetzt bei:
- unvollständigen Einsendungen,
- fehlenden oder fehlerhaften Angaben,
- notwendiger Rücksprache mit dem Kunden,
- Sicherheits- oder Echtheitsprüfungen,
- Verdacht auf Manipulation,
- technischen Störungen,
- höherer Gewalt,
- oder Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von AOG.
(7) Lagerung & Bearbeitungsstatus
Nach Eingang und Erfassung werden eingesendete Objekte gesichert eingelagert und im weiteren Bearbeitungsprozess verarbeitet.
Der aktuelle Bearbeitungsstatus kann über das Kundenkonto eingesehen werden.
Zwischenstatus Angaben stellen keine verbindliche Aussage über den finalen Fertigstellungszeitpunkt dar.
(8) Anpassung von Service Leveln
AOG behält sich vor, Service Level, Bearbeitungszeiträume, Kapazitäts Kontingente sowie SLA Strukturen im Rahmen betrieblicher Erfordernisse anzupassen.
Maßgeblich für einen Auftrag sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichten Bedingungen.
§5 Preise, Versandkosten & Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
(2) Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(3) Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.
(4) Priorisierungen oder SLA Serviceprodukte können gesonderte Preisbestandteile enthalten.
(5) Die Zahlung erfolgt über die jeweils angebotenen Zahlungsmethoden.
(6) AOG ist berechtigt, Leistungen erst nach vollständigem Zahlungseingang zu beginnen.
§6 Eigentum, Obhut, Gefahrübergang & Erweiterte Haftungsübernahme
(1) Eigentum an eingesendeten Objekten
Das Eigentum an den eingesendeten Objekten verbleibt jederzeit beim Kunden.
(2) Versand an AOG
Der Versand der Objekte an AOG erfolgt auf Risiko des Kunden.
Der Kunde ist für:
- transportsichere Verpackung,
- korrekte Adressierung,
- sowie eine gegebenenfalls gewünschte Transportversicherung
eigenverantwortlich.
AOG übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verzögerungen während des Versands an AOG.
(3) Obhut während Bearbeitung & Lagerung
Mit physischer Annahme und erfolgreicher Erfassung der eingesendeten Objekte übernimmt AOG die organisatorische Obhut über die Objekte innerhalb der eigenen Betriebs- und Sicherheitsprozesse.
Die Lagerung erfolgt nach internen Sicherheits- und Dokumentationsstandards.
Eine verschuldensunabhängige Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Rückversand
Der Rückversand erfolgt an die durch den Kunden angegebene Lieferadresse.
Mit Übergabe der Sendung an den Transportdienstleister endet die organisatorische Obhut von AOG über die jeweiligen Objekte.
Soweit keine ausdrücklich vereinbarte erweiterte Haftungsübernahme besteht, trägt der Kunde das Risiko von:
- Verlust,
- Beschädigung,
- Diebstahl,
- oder Transportverzögerungen
ab Übergabe an den Versanddienstleister.
(5) Erweiterte Haftungsübernahme („AOG Value Guard“)
AOG kann optional eine kostenpflichtige erweiterte Haftungsübernahme („AOG Value Guard“) anbieten.
Die erweiterte Haftungsübernahme stellt:
- keine Versicherung,
- keine Garantie,
- sowie kein eigenständiges Finanz- oder Versicherungsprodukt
dar.
Die erweiterte Haftungsübernahme definiert ausschließlich eine freiwillige vertragliche Erweiterung möglicher Ersatzansprüche im Falle von:
- Verlust,
- Diebstahl,
- oder vollständiger Zerstörung
während des durch AOG organisierten Rückversands.
Die jeweils maximal mögliche Haftungsübernahme ergibt sich aus:
- der gewählten Produktkonfiguration,
- den Servicebedingungen,
- sowie der zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Obergrenze.
(6) Bewertungsgrundlage bei erweiterter Haftungsübernahme
Die Ermittlung eines möglichen Ersatzwertes erfolgt nach billigem Ermessen von AOG auf Basis:
- vergleichbarer realisierter Marktverkäufe,
- öffentlich nachvollziehbarer Marktplätze,
- historischer Verkaufsdaten,
- Zustands-Vergleichbarkeit,
- sowie der tatsächlichen Marktverfügbarkeit.
AOG ist berechtigt, zur Bewertung insbesondere folgende Quellen heranzuziehen:
- Cardmarket,
- eBay,
- sowie vergleichbare internationale Handelsplattformen.
Ein Anspruch auf Erstattung subjektiver Sammlerwerte, ideeller Werte oder spekulativer Markt-Annahmen besteht nicht.
(7) Ausschlüsse der erweiterten Haftungsübernahme
Von der erweiterten Haftungsübernahme ausgeschlossen sind insbesondere:
- leichte optische Beeinträchtigungen der Verpackung,
- mittelbare Schäden,
- entgangene Gewinne,
- Marktwertentwicklungen,
- Folgeschäden,
- oder Schäden außerhalb des durch AOG organisierten Rückversands.
(8) Eigentumsübergang bei Ersatzleistung
Soweit AOG im Rahmen der erweiterten Haftungsübernahme eine Ersatzleistung erbringt, gehen sämtliche Rechte an den regulierten Objekten auf AOG über.
Der Kunde erklärt bereits mit Vertragsschluss die entsprechende Abtretung möglicher Herausgabe- und Eigentumsansprüche in Höhe der geleisteten Ersatzleistung.
§7 Haftung
(1) AOG haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AOG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
(3) Soweit keine ausdrücklich garantierte SLA vereinbart wurde, stellen angegebene Bearbeitungszeiträume keine verbindlichen Leistungsfristen dar.
(4) AOG haftet nicht für Verzögerungen aufgrund:
- erhöhter Nachfrage,
- Kapazitätsengpässen,
- technischer Ausfälle,
- höherer Gewalt,
- Transportverzögerungen,
- oder sonstiger außerhalb des Einflussbereichs von AOG liegender Umstände.
(5) Eine Haftung wegen Verzögerung ist - soweit gesetzlich zulässig - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(6) Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§8 Widerrufsrecht & Stornierung
(1) Beginn der Dienstleistung
Mit physischer Einsendung der Objekte an AOG fordert der Kunde ausdrücklich den unmittelbaren Beginn der vertraglichen Dienstleistung an.
Die Dienstleistung beginnt insbesondere bereits mit:
- Annahme der Sendung,
- Eingangskontrolle,
- Zuordnung,
- Erfassung im System,
- Sicherheits- und Dokumentationsprozessen,
- sowie der organisatorischen Integration in den Bearbeitungsprozess.
(2) Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass AOG bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
(3) Erlöschen oder Einschränkung des Widerrufsrechts
Dem Kunden ist bekannt, dass das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt.
Soweit bereits wesentliche Bearbeitungsleistungen erbracht wurden, kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen oder nur eingeschränkt ausübbar sein.
(4) Stornierung vor Leistungsbeginn
Eine Stornierung ist grundsätzlich nur bis zum physischen Eingang der Einsendung bei AOG möglich.
(5) Stornierung nach Leistungsbeginn
Nach Beginn der Dienstleistung kann eine Stornierung ausschließlich nach individueller Prüfung durch AOG erfolgen.
In diesem Fall ist AOG berechtigt:
- bereits erbrachte Leistungen,
- Bearbeitungsaufwand,
- Rückversandkosten,
- Versicherungskosten,
- sowie sonstige entstandene Aufwendungen
anteilig zu berechnen.
(6) Rücksendung bei Stornierung
Im Falle einer nachträglichen Stornierung erfolgt die Rücksendung erst nach:
- Anpassung des Auftrags,
- Berechnung möglicher Teilkosten,
- sowie Information des Kunden über den geänderten Auftragsstatus.
§9 Datenschutz
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von AOG.
(2) AOG verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
§ 10 Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Nutzungsrechte
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen der an die AOG eingesendeten Objekte auf der Internetseite https://ao-grading.com oder anderen Informationsmedien und Kanälen der AOG einzeln oder in Verbindung mit unseren Slabs / Cases dargestellt und vollumfänglich durch die AOG genutzt werden dürfen.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz von AOG.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
